Barrierefreiheits­stärkungsgesetz

Ab dem 28. Juni 2025 tritt der European Accessibility Act (EAA) in Kraft. Dieser verpflichtet Unternehmen in der EU, ihre digitalen Dienstleistungen und Produkte barrierefrei zugänglich zu machen. Auch Betreiber von Webseiten und Onlineshops – insbesondere solche, die auf WordPress und WooCommerce basieren – sind betroffen.

Die gesetzliche Regelung gilt unabhängig von Umsatz oder Mitarbeiterzahl für bestimmte digitale Dienstleistungen. 

Kleinstunternehmen (weniger als 2 Mio. Euro Jahresumsatz und weniger als 10 Mitarbeiter) sind von der Verpflichtung formell ausgenommen, werden jedoch dennoch zur Barrierefreiheit angehalten, um wettbewerbsfähig zu bleiben und Diskriminierung zu vermeiden.

Unser Angebot richtet sich an Website-Betreiber, die ihre Seite auf WCAG 2.2 AA-Konformität (Web Content Accessibility Guidelines) überprüfen und ggf. anpassen lassen möchten – unabhängig davon, ob sie Elementor, Divi, Avada oder WPBakery als PageBuilder einsetzen.

Wir weisen darauf hin, dass unser Angebot keine offizielle Rechtsberatung oder Zertifizierung im Sinne gesetzlicher Prüfverfahren darstellt. 
Eine rechtssichere Auskunft können Sie bei Ihrem Anwalt oder einer der folgenden Behörden erfragen:

www.bundesnetzagentur.de
www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de

Wir bieten Ihnen:

• WCAG-Konformitätsanalyse Ihrer bestehenden WordPress-/WooCommerce-Website
• Individuelle Empfehlungen zur Behebung identifizierter Probleme
• Umsetzung durch uns oder von Ihnen möglich